Abteilung Erschließung Goethe-Bestand

Nach dem Tode des letzten Enkels Goethes ging der handschriftliche Nachlaß des Dichters durch testamentarische Verfügung in das Eigentum der Großherzogin Sophie von Sachsen-Weimar-Eisenach über und bildete den Grundstock des Goethe- und Schiller-Archivs. Auch heute noch stellt dieser 480 Archivkästen umfassende Nachlaß den wertvollsten Besitz des Archivs dar. Der handschriftliche Nachlaß Goethes enthält nicht nur die Aufzeichnungen zu seinen literarischen Arbeiten, sondern ebenso seine wissenschaftlichen Schriften, seine persönlichen und Geschäftsakten, die Tagebücher, seine Korrespondenz und seine Autographensammlung. Aufgrund seiner Bedeutung wird dieser Nachlaß für die Benutzung durch die Inventare des Goethe- und Schiller-Archivs und die Regestausgabe der Briefe an Goethe besonders intensiv erschlossen.

Im Jahr 2001 wurde der Goethe-Nachlaß von der UNESCO-Kommission auf die Liste „Gedächtnis der Menschheit“ (Memory of the World) aufgenommen.

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