Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Für jede Veranstaltung wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, in dem die einzelnen Modalitäten festgelegt werden. Anspruch auf die Nutzung des Mietobjekts besteht erst nach Abschluß dieses Vertrages.

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