Vorhaben der Klassik Stiftung Weimar werden gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Freistaat Thüringen, vertreten durch die Staatskanzlei Thüringen, Abteilung Kultur und Kunst.

Ein Stipendienangebot der deutschen Shakespeare-Stiftung in Kooperation mit der Klassik Stiftung Weimar (Graduiertenstipendium)
Die Stipendien richten sich an Doktorandinnen und Doktoranden mit einem exzellenten Hochschulabschluss, die einen konzeptionellen Zusammenhang des in Weimar zu realisierenden Forschungsprojektes mit ihrer Dissertation nachweisen können. Themenschwerpunkt der Graduiertenstipenden ist die Frühe Neuzeit im weiteren Sinne, einschließlich des Barock sowie die Prozesse ihrer Rezeption und Transformation bis in die Gegenwart. Willkommen sind gerade auch interdisziplinäre und komparative Vorhaben zum Theater, zu Shakespeare und seinen Zeitgenossen sowie zur Tradierung und Aufnahme der Frühen Neuzeit in Deutschland und vor allem in der Weimarer Klassik.
Gefördert werden anspruchsvolle Vorhaben, für deren Realisierung die Sammlungsbestände der Klassik Stiftung Weimar wesentlich sind.
Die Förderdauer beträgt zwei bis drei Monate. Es werden einmal jährlich zwei Stipendien in Höhe von jeweils bis zu 2.000 Euro pro Monat vergeben.
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten trifft ein Gremium, das sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Klassik Stiftung Weimar und Mitgliedern des Beirats der Shakespeare-Stiftung zusammensetzt. Ein Rechtsanspruch auf ein Shakespeare-Stipendium besteht nicht.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar. Über die Stipendienanträge wird im März eines jeden Jahres entschieden.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung online (in einem PDF-Dokument zusammengefasst) oder postalisch an die unten stehende Anschrift.
Die Geschäftsstelle der Deutschen Shakespeare-Stiftung ist bei der Suche nach einer Unterkunft gerne behilflich.
Im Rahmen der Shakespeare-Stipendien wird freier Eintritt in alle Einrichtungen der Klassik Stiftung Weimar gewährt.
Nach den derzeit geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen sind die Shakespeare-Stipendien weder einkommensteuer- noch rentenversicherungspflichtig.
Für ausländische und aus dem Ausland einreisende Stipendiatinnen und Stipendiaten muss eine Krankenversicherung bestehen, die eventuell anfallende Behandlungskosten in der Bundesrepublik Deutschland trägt. Vor Antritt des Stipendiums ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Ohne Versicherungsschutz darf das Stipendium nicht angetreten werden.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten führen ihre Studien in den Einrichtungen der Klassik Stiftung Weimar durch. Während ihres Aufenthaltes in Weimar nehmen sie an regelmäßig stattfindenden Kolloquien teil. Sie erklären sich bereit, ihr aktuelles Forschungsprojekt in einem allgemeinverständlichen Vortrag der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden gebeten, am Ende ihres Weimar-Aufenthaltes, spätestens jedoch vier Wochen nach Ablauf des Stipendiums, einen Arbeitsbericht vorzulegen sowie einige ergänzende Fragen zu beantworten. Im Arbeitsbericht sollen insbesondere der Ertrag der Forschungsaktivitäten in Weimar dargestellt sowie die bearbeiteten Sammlungsbestände skizziert werden. Anregungen zur Weiterentwicklung der Shakespeare-Stipendien sind uns sehr willkommen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, die von der Deutschen Shakespeare-Stiftung gewährte Förderung in allen Publikationen, die aus dem Weimarer Forschungsaufenthalt hervorgehen, angemessen zu erwähnen. Dabei ist folgende Formulierung zu wählen: „Die vorliegende Studie wurde durch ein Stipendium der Deutschen Shakespeare-Stiftung gefördert“. Der Deutschen Shakespeare-Stiftung ist von jeder Publikation, die aus dem Weimarer Forschungsaufenthalt hervorgeht, ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen.
Die Bewilligung eines Stipendiums kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Angaben in den Antragsunterlagen nicht korrekt sind oder die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Legt eine Stipendiatin / ein Stipendiat seinen Arbeitsbericht nicht fristgemäß vor, fordert die Deutsche Shakespeare-Stiftung Teilbeträge des Stipendiums zurück. Bei einer Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse während des Weimar-Aufenthaltes lässt sich die Bewilligung kurzfristig anpassen.
Deutsche Shakespeare-Stiftung
Windischenstr. 4-6
99423 Weimar