Vorhaben der Klassik Stiftung Weimar werden gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Freistaat Thüringen, vertreten durch die Staatskanzlei Thüringen, Abteilung Kultur und Kunst.
Wir bitten Sie, nachfolgende Hinweise zu beachten und zu befolgen:
1. Das Personal der Parkhöhle ist berechtigt, Eintrittskarten, Sondergenehmigungen, Ermäßigungsberechtigungen und die Einhaltung der Besuchsordnung zu kontrollieren. Bitte folgen Sie den Anweisungen.
2. Ein Rundgang ist in Gruppen bis max. zehn Personen nur nach vorheriger Anmeldung unter Begleitung eines verantwortlichen Guides durch die bergbauliche Stollenanlage möglich. Für die Teilnahme an geführten Touren wird ein Mindestalter von vier Jahren empfohlen. Touren für Individualbesucher werden ab vier Personen zur vollen Stunde angeboten. Die letzte Tour beginnt in der Regel eine Stunde vor Schließung der Parkhöhle. Es gilt grundsätzlich die Schutzhelmpflicht, auch für Kinder und Jugendliche. Die „Fahrwege“ der Stollengänge sind einzuhalten und dürfen keinesfalls verlassen werden. Der Besuch des Museumsbereichs ist individuell möglich. Für Veranstaltungen gelten gesonderte Regeln.
3. Der Zugang mit großen oder sperrigen Gegenständen ist untersagt. Schließfächer stehen im Eingangsbereich zur Verfügung und sind zu nutzen. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist die Nutzung von Kindertragegestellen, Rollstühlen und/oder Rollatoren nicht möglich. Die Begehung des Stollensystems mit Gehhilfen ist nur eingeschränkt möglich. Das Mitnehmen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.). Festes Schuhwerk wird empfohlen. Wege können rutschig sein.
4 . Wir bitten darum, sich in der Parkhöhle umsichtig zu verhalten und auf andere Personen Rücksicht zu nehmen. Das Lockern und Entnehmen von Gesteinsmaterial in dem untertägigen Stollensystem sowie Essen und Trinken ist untersagt.
5. Das Rauchen sowie der Umgang mit offenem Feuer ist strengstens untersagt.
6. Kinder unter 12 Jahren dürfen die Parkhöhle nur in Begleitung von Erwachsenen besuchen.
7. Zur Durchführung von geführten Touren in der Parkhöhle sind nur berechtigte Mitarbeiter der Klassik Stiftung Weimar bzw. durch diese eingewiesene Personen des beauftragten Aufsichts- und Führungsdienstes berechtigt.
8. Die Klassik Stiftung Weimar erlaubt das kostenfreie Fotografieren in den frei zugänglichen Bereichen und zu privaten Zwecken. Die Verwendung von Blitz, Zusatzlicht und Stativen ist untersagt. Die Persönlichkeitsrechte anderer Personen und des Personals sind zu beachten. Dreh- und Fotogenehmigungen für Pressezwecke erteilt die Pressestelle der Klassik Stiftung Weimar (Tel. 03643 | 545-113; presse@klassik-stiftung.de).
9. Bitte geben Sie Fundstücke beim Kassen- und Aufsichtspersonal ab.
10 . Unter Alkohol- und Drogeneinwirkung stehenden Personen ist das Betreten der Parkhöhle verboten.
1 1. Toiletten stehen im benachbarten Liszt-Haus während der Öffnungszeiten zur Verfügung.