Vorhaben der Klassik Stiftung Weimar werden gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Freistaat Thüringen, vertreten durch die Staatskanzlei Thüringen, Abteilung Kultur und Kunst.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Klassik Stiftung Weimar arbeitet auf Basis des Thüringer Gleichstellungsgesetzes in der Fassung von 2013. Dieses verfolgt das Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.
Um die Ziele zu erreichen ist die Gleichstellungsbeauftragte bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Klassik Stiftung Weimar zu beteiligen und verfügt neben einem Einspruchsrecht über das Recht auf Einsicht in die Personalakten. Darüber hinaus nimmt die Gleichstellungsbeauftragte an Monatsgesprächen und Arbeitsgruppensitzungen teil und arbeitet mit der Personalabteilung und den Gremien vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam mit der Personalabteilung erarbeitet die Gleichstellungsbeauftragte den Gleichstellungsplan, der neben der aktuellen Beschäftigtenstruktur Maßnahmen für die Erhöhung der Anteile von Frauen oder Männern in den Bereichen vorsieht, in denen sie unterrepräsentiert sind.