Gleichstellungsbeauftragte

Ziele

Die Gleichstellungsbeauftragte der Klassik Stiftung Weimar arbeitet auf Basis des Thüringer Gleichstellungsgesetzes in der Fassung von 2013. Dieses verfolgt das Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.

Aufgaben & Funktionen

Um die Ziele zu erreichen ist die Gleichstellungsbeauftragte bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Klassik Stiftung Weimar zu beteiligen und verfügt neben einem Einspruchsrecht über das Recht auf Einsicht in die Personalakten. Darüber hinaus nimmt die Gleichstellungsbeauftragte an Monatsgesprächen und Arbeitsgruppensitzungen teil und arbeitet mit der Personalabteilung und den Gremien vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam mit der Personalabteilung erarbeitet die Gleichstellungsbeauftragte den Gleichstellungsplan, der neben der aktuellen Beschäftigtenstruktur Maßnahmen für die Erhöhung der Anteile von Frauen oder Männern in den Bereichen vorsieht, in denen sie unterrepräsentiert sind.

Die vielfältige, praxisorientierte Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten umfasst folgende Punkte:

  • Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei allen Einstellungsverfahren – von der Ausschreibung über die Vorauswahl bis zum Vorstellungsgespräch
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit (z. B. Arbeitszeit, Beurlaubung, Wiedereinstieg)
  • Beratung bei Fragen der gerechten Bezahlung und Arbeitsverteilung
  • Beratung bei der Wahrnehmung von Fortbildungsmaßnahmen und beruflicher Weiterentwicklung
  • Mitwirken bei der Erstellung von Dienstvereinbarungen
  • Unterstützung bei Mobbing und anderen sozialen Problemen
  • Vernetzung und Mitarbeit in regionalen und überregionalen Gremien

Kontakt

  • Anne Fuchs
    Gleichstellungsbeauftragte

    T +49 3643 545 541
    E-Mail

Vorhaben der Klassik Stiftung Weimar werden gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Freistaat Thüringen, vertreten durch die Staatskanzlei Thüringen, Abteilung Kultur und Kunst.