Jugend- und Auszubildendenvertretung

Ziele

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Klassik Stiftung Weimar fungiert als Interessenvertretung und setzt sich für optimale Arbeits- und Lernbedingungen innerhalb der Fachbereiche ein.

Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die allgemeinen Aufgaben der JAV sind in § 70 BetrVG bzw. § 61 BPersVG (LPersVG analog) festgelegt. Hier sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausführung der Arbeit als Jugend- und Auszubildendenvertretung aufgeführt.

Die JAV beantragt beim Betriebs- bzw. Personalrat Maßnahmen, die den Jugendlichen und Auszubildenden dienen. Die JAV achtet auf die Einhaltung rechtlicher und vertraglicher Regelungen zugunsten der Jugendlichen und Auszubildenden. Dazu gehören Gesetze wie z.B. das Berufsbildungsgesetz (BBiG), Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen.

Die Jugendlichen und Auszubildenden dürfen sich auch während ihrer Arbeits- bzw. Ausbildungszeit mit Anregungen und Beschwerden an die JAV wenden. Die JAV ist verpflichtet, diese entgegenzunehmen und auf ihre Berechtigung zu prüfen. Hält die JAV eine Anregung bzw. Beschwerde für berechtigt, muss sie beim Betriebs- bzw. Personalrat auf ihre Erledigung hinwirken. Die betroffenen Jugendlichen und Auszubildenden sollten von der JAV über den weiteren Verlauf informiert werden.

Weitere Handlungsfelder der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind:

  • Gesprächsmöglichkeiten
  • beratende Teilnahme an Personalratssitzungen und Monatsgesprächen
  • Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen
  • Unterstützung bei Gesprächen mit Vorgesetzten
  • Konfliktlösung

Kontakt

  • N. N.
    Jugendauszubildendenvertretung

    E-Mail

Vorhaben der Klassik Stiftung Weimar werden gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Freistaat Thüringen, vertreten durch die Staatskanzlei Thüringen, Abteilung Kultur und Kunst.