Vorhaben der Klassik Stiftung Weimar werden gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Freistaat Thüringen, vertreten durch die Staatskanzlei Thüringen, Abteilung Kultur und Kunst.
Die Aufgaben, Pflichten und Rechte sowie die Handlungsfelder der Schwerbehindertenvertretung (SBV) leiten sich vorrangig aus dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ab. Hier sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben definiert. Um diese Rahmenbedingungen zu schaffen, arbeiten mehrere engagierte Kolleg*innen in dem Gremium der Schwerbehindertenvertretung zusammen und setzen sich für die Teilhabe von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen am Arbeitsplatz ein.
Die SBV hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten. Die SBV wacht darüber, dass die zugunsten der schwerbehinderten Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen sowie insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen (§§ 154, 155 und 164 – 167 SGB IX) durchgeführt und erfüllt werden. Die SBV hat Maßnahmen, die den schwerbehinderten Beschäftigten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Die SBV nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten entgegen und wirkt, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hin. Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) berät und unterstützt die SBV alle Kolleginnen und Kollegen der Klassik Stiftung Weimar. Auch bei Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung ist die SBV unterstüztend tätig.