Vorhaben der Klassik Stiftung Weimar werden gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Freistaat Thüringen, vertreten durch die Staatskanzlei Thüringen, Abteilung Kultur und Kunst.
Das mit der Aufklärung spezifisch verbundene Recht ist das Naturrecht. Während das ältere Naturrecht der Legitimation des Absolutismus dient, fordert das jüngere Freiheitsrechte des Einzelnen ein. Zu fragen ist, ob und ggf. inwiefern Goethe und Schiller in ihrem Rechtsdenken einerseits dem älteren, andererseits dem jüngeren Naturrecht zuzuordnen sind. Zu diesem Zweck gilt es, das Rechtsdenken der beiden Autoren anhand ihrer dichterischen und nichtdichterischen Schriften zu ermitteln.
Prof. Dr. Udo Ebert war Professor für Strafrecht und Strafrechtsgeschichte an der echtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Er ist Ordentliches Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig sowie Mitglied und seit 2017 Ehrenmitglied der Goethe-Gesellschaft, in deren Vorstand er von 2003 bis 2011 tätig war.
Eintritt frei