Bedingungen für Dreharbeiten

Für Dreharbeiten in den Liegenschaften der Klassik Stiftung Weimar gelten folgende Bedingungen:

  1. Die Klassik Stiftung Weimar ist an geeigneter Stelle im Produkt zu nennen (z.B. im Abspann oder Text).
  2. Eine Wiederverwendung des gedrehten Materials in anderen Beiträgen oder Kontexten als dem genehmigten, sowie die Weitergabe von Material an Dritte bedürfen der erneuten Zustimmung der Pressestelle. Gegebenenfalls können hierfür Entgelte anfallen.
  3. Ein unbeaufsichtigter Aufenthalt in den historischen Räumen der Klassik Stiftung Weimar ist grundsätzlich nicht möglich. Gegebenenfalls (z.B. bei Sonderöffnungen) wird eine Aufsichtskraft in Rechnung gestellt.
  4. Zur Schonung der historischen Fußböden müssen die Teile Ihres Equipments, die in Kontakt mit den Fußböden kommen (z.B. Stative von Kameras oder Beleuchtung, Kisten mit Zubehörteilen) mit Rollen, Füßen aus Gummi oder ähnlich dämmenden Materialien ausgestattet sein.
  5. Die von Ihnen mitgebrachten Lichtquellen dürfen keine Wärme erzeugen und keine UV-Strahlung emittieren. Es muss sich daher um im UV-Bereich abgesperrte bzw. mit einem UV-Filter ausgestattete Kaltlichtlampen handeln.
  6. Ein Umgang mit dem historischen Interieur (Regale, Tische, Stühle, Büsten, Gemälde usw.) ist ausgeschlossen.
  7. Die Einnahme von Speisen und Getränken ist in den historischen Räumlichkeiten untersagt.
  8. Abbildungen von Sammlungsgegenständen, Archivalien etc. und/oder Standfotos von Innenräumen sind über die Fotothek der Stiftung oder das Goethe- und Schiller-Archiv gegen Entgelt zu beziehen.
  9. Eine über das bisher genannte Maß hinausgehende technische Ausstattung, wie bspw. zusätzliche Hintergrundkulissen, sind im Vorfeld bei der Pressestelle der Klassik Stiftung Weimar anzumelden.
  10. Falls Sie Kamerafahrten planen, sind Kameras auf Wagen mit Gummireifen oder Schienen auf gummierten Stativen notwendig. Eine Verlegung von Schienen auf dem Boden ist in der Regel nicht möglich.
  11. Der Einsatz von Drohnenkameras oder Effektmaterialien, wie zum Beispiel Trockeneis, ist in den historischen Innenräumen nicht möglich.
  12. Wenn Sie vor Ort einen separaten Bereich für Catering oder Maske benötigen, melden sie diesen Wunsch bitte im Vorfeld an, damit wir eine entsprechende Raumplanung vornehmen und mit Ihnen abstimmen können.
  13. Die historischen Räumlichkeiten können in einigen Fällen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Wir stellen ihnen daher ggf. Museumspantoffeln zur Verfügung.
  14. Bei Aufnahmen in einem der Parks der Klassik Stiftung Weimar ist die Parkordnung zu beachten.
  15. Außen-Drohnenaufnahmen der Gebäude der Klassik Stiftung Weimar sind grundsätzlich nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen und unter bestimmten Auflagen möglich. Sie bedürfen in jedem Fall einer Genehmigung und Begleitung durch die Pressestelle.

Bei Nichtbeachtung behält sich die Klassik Stiftung Weimar das Recht vor, die Dreharbeiten zur Gewährleistung des Bestandsschutzes abzubrechen.

Vorhaben der Klassik Stiftung Weimar werden gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Freistaat Thüringen, vertreten durch die Staatskanzlei Thüringen, Abteilung Kultur und Kunst.