Entgelte für Film- und Fotoaufnahmen

  1. Für kommerzielle Drehgenehmigungen werden pro angefangener Stunde grundsätzlich folgende Entgelte erhoben:

    - für Innenaufnahmen 200 €

    - für Aufnahmen in den Garten- und Parkanlagen 100 €.

    Bei kommerziellen Drehgenehmigungen ab vier Stunden kann eine Halbtagespauschale in Höhe von 800 € für Innenaufnahmen und 400 € für Außenaufnahmen, ab acht Stunden eine Tagespauschale in Höhe von 1.600 € für Innenaufnahmen und 800 € für Außenaufnahmen, als Entgelt erhoben werden.

  2. Für Drehgenehmigungen, die zum Zweck der Kulturberichterstattung (Kulturdokumentation) erteilt werden, beträgt das Entgelt für Innenaufnahmen 60 € pro angefangener Stunde.
  3. Im Rahmen der aktuellen Berichterstattung zum Tagesgeschehen sind Film- und Fernsehaufnahmen kostenfrei.
  4. Stehen die Film- und Fernsehaufnahmen im besonderen Interesse der Stiftung, so kann der Leiter des Stabsreferats Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing in Abstimmung mit dem BfdH eine Reduzierung des Entgeltes bis zur Kostenfreiheit gewähren.
  5. Für eine Betreuung der Filmaufnahmen durch Mitarbeiter der Stiftung oder durch von der Stiftung Beauftragte, wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 39 € pro angefangene Stunde berechnet.
  6. Abbildungen von Sammlungsgegenständen, Archivalien etc. und/oder Standfotos von Innenräumen sind über die Fotothek der Stiftung oder das Goethe- und Schiller-Archiv gegen Entgelt zu beziehen.
  7. Videoproduktionen, die Verwendung von Filmaufnahmen auf CD-ROM, DVD u.ä. technische Medien, sowie weitere Formen der kommerziellen Nutzung, bedürfen gesonderter Vereinbarungen. Die Entscheidung hierüber trifft der Leiter des Stabsreferats Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing in Abstimmung mit dem BfdH
  8. Sofern im Zusammenhang mit den Dreharbeiten Flächen und/oder Räumlichkeiten zur Nutzung überlassen werden, fallen zusätzlich Entgelte hierfür an.

 

Vorhaben der Klassik Stiftung Weimar werden gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Freistaat Thüringen, vertreten durch die Staatskanzlei Thüringen, Abteilung Kultur und Kunst.